Einleitung
Es ist äußerst wichtig diese Anleitung komplett durchzulesen.
Die Installation ist genau in der Reihenfolge durchzuführen, wie es in dieser Anleitung beschrieben ist und nicht anders!
Die Konfigurations-Schritte in dieser Anleitung erst nach dem Updatetermin machen, wenn auf Version 1.1.218 geupdatet worden ist.
Erst die TSE Aktivierung ausführen wenn auch eine USB TSE-Einheit vorliegt.
Wichtig
Die TSE-Funktion nicht im Test Betrieb aktivieren! Diese kann nicht zurückgesetzt werden.
Freeclimber setzt für die TSE-Implementierung die Fiskaltrust Middleware (Schnittstelle für die Freeclimber-Software und TSE-Einheit) ein.
Diese ist in der normalen Ausführung kostenlos.
Info
Falls du an einer Stelle nicht weiterkommst, was unklar ist oder ein Fehler auftritt schreibe eine E-Mail oder rufe uns an.
Info
Auch nach dem sorgfältigen Testen können einige Fehler entstehen. Wir bitten dich deswegen die ersten Abläufe kritisch zu betrachten und jeden Verdacht auf Fehler an Freeclimber-Team zu melden.
TSE – Zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung
Ab dem 01.04.2021 ist jedes computergestützte Kassensystem mit Kassenfunktion durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) gemäß § 146a AO und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) zu schützen.
Der Freeclimber muss alle baren und unbaren Zahlungsvorgänge über eine zertifizierte TSE signieren.
Was ist die KassenSichV
Die wichtigsten Anforderungen ergeben sich aus dem Gesetz §146a Abgabenordnung und der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV):
- Einzelaufzeichnung: Die Geschäftsvorfälle und anderen Vorgänge müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden.
- TSE-Pflicht: Die digitalen Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.
- Datensicherung / Archivierung: Die digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für Kassen-Nachschauen sowie Außenprüfungen jederzeit verfügbar zu halten.
- Belegausgabepflicht: Den am Geschäftsvorfall Beteiligten ist ein Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und zur Verfügung zu stellen.
- Meldepflicht: Dem zuständigen Finanzamt müssen die Anschaffung und Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems innerhalb eines Monats mitgeteilt werden
Wichtig
Bitte meldet die TSE-Einheit innerhalb von einem Monat beim Finanzamt (Fragt dazu auch euren Steuerberater)